Check

Mobilitätsgarantie

HU-Reminder

Markenteile

SMILES e-mobility

D.A.S./VKW Mobilitätsgarantie

Sollten Sie trotz Inspektionsservice mit Ihrem Fahrzeug liegen bleiben oder in einen Verkehrsunfall verwickelt werden  ̶  wir helfen Ihnen!

Auch wenn moderne Autos viel zuverlässiger sind als früher und Sie selbst noch so gut aufpassen bzw. verantwortungsbewusst fahren, vor einer Panne oder einem Unfall ist man nie ganz sicher.

Zum Glück gibt es die D.A.S./VKW-Mobilitätsgarantie, mit der Sie sich in Notsituationen unterwegs auf aktive Hilfe und Leistungen verlassen können.
Sie hilft Ihnen während der täglichen Fahrten genauso wie beim Wochenendausflug oder auf Urlaubsreisen in ganz Europa.

VKW-Werkstätten bieten in Zusammenarbeit mit der D.A.S. folgende Leistungen:

Kann das Fahrzeug aufgrund einer Panne (Brems-, Betriebs-, oder reiner Bruchschaden) oder eines Unfalles (unmittelbar von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis) seine Fahrt nicht unmittelbar fortsetzen, helfen wir wie folgt:

PANNENSERVICE:
Wir sind bei der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeuges an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug bis zu einem Wert von 100,- EUR (einschließlich der vom Pannendienst mit geführten Kleinteile) behilflich.
Achtung: Keine Erstattung von Werkstattkosten

HOTELÜBERNACHTUNG:
Während der Reparatur des Fahrzeuges übernehmen wir Übernachtungskosten für Fahrer und Insassen bis zu 35,- EUR pro Person und Nacht für maximal 3 Übernachtungen*
* Voraussetzung für diese Leistung ist, dass das Fahrzeug am Schadentag nicht repariert werden kann und der Schadenort mind. 50 km vom Heimatort entfernt ist.

MIETWAGEN:
Anstelle der Übernachtungskosten erstatten wir die Kosten eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges während der Reparatur, jedoch höchstens für 4 Tage und max. 50,- EUR pro Tag. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug am Schadentag nicht repariert werden kann. Bei der Heimreise aus dem Ausland übernehmen wir die Mietwagen kosten bis zum Höchstbetrag (200,- EUR) unabhängig von der Anzahl der Miettage*
Falls Sie lieber mit der Bahn fahren und auf die Mietwagennutzung verzichten, erstatten wir bis zum Höchstbetrag von 200,- EUR die Fahrtkosten.

ABSCHLEPPEN:
Kann der Schaden am Fahrzeug nicht direkt an Ort und Stelle behoben werden, veranlassen wir das Abschleppen des Fahrzeuges in die nächste Verbandswerkstatt und übernehmen die Kosten hierfür.
 

Die Mobilitätsgarantie gilt jeweils bis zur Fälligkeit der nächsten Inspektion, längstens jedoch 1 Jahr.

Voraussetzung für die Leistung aus der Mobilitätsgarantie ist, dass sämtliche bei der Inspektion festgestellten technischen Mängel am Fahrzeug behoben wurden. Ausgeschlossen sind Pannen, die auf eigenes Verschulden oder auf gewaltsame äußere Einflüsse zurückzuführen sind.

Bei Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen, Fahrschulfahrzeugen und Taxen besteht nur ein Anspruch auf die Leistungen Pannenhilfe und Abschleppen.

Was ist im Schadenfall zu tun?
Informieren Sie unverzüglich unsere Service-Hotline, insbesondere wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden muss.
Schriftliche Schadenmeldungen schicken Sie zusammen mit den Originalrechnungen unter Angabe der Garantie-Nummer an die D.A.S. Versicherungs-AG, 81728 München, 24h-Notruf: 0 89 / 62 75 26 50
 
Impressum

Tel.: (03 75) 88 35 17-0

© dtp-Service Karbstein