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D.A.S./VKW Mobilitätsgarantie
Sollten Sie trotz Inspektionsservice mit Ihrem Fahrzeug liegen bleiben oder in
einen Verkehrsunfall verwickelt werden ̶ wir helfen Ihnen! |

Auch wenn moderne Autos viel zuverlässiger sind als früher
und Sie selbst noch so gut aufpassen bzw.
verantwortungsbewusst fahren, vor einer Panne oder einem
Unfall ist man nie ganz sicher.
Zum Glück gibt es die D.A.S./VKW-Mobilitätsgarantie, mit der
Sie sich in Notsituationen unterwegs auf aktive Hilfe und
Leistungen verlassen können.
Sie hilft Ihnen während der täglichen Fahrten genauso wie
beim Wochenendausflug oder auf Urlaubsreisen in ganz Europa.
VKW-Werkstätten bieten in Zusammenarbeit mit der D.A.S.
folgende Leistungen:
Kann das Fahrzeug aufgrund einer Panne (Brems-, Betriebs-,
oder reiner Bruchschaden) oder eines Unfalles (unmittelbar
von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt
einwirkendes Ereignis) seine Fahrt nicht unmittelbar
fortsetzen, helfen wir wie folgt:
PANNENSERVICE:
Wir sind bei der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des
Fahrzeuges an der Schadenstelle durch ein
Pannenhilfsfahrzeug bis zu einem Wert von 100,- EUR
(einschließlich der vom Pannendienst mit geführten
Kleinteile) behilflich.
Achtung: Keine Erstattung von Werkstattkosten
HOTELÜBERNACHTUNG:
Während der Reparatur des Fahrzeuges übernehmen wir
Übernachtungskosten für Fahrer und Insassen bis zu 35,- EUR
pro Person und Nacht für maximal 3 Übernachtungen*
* Voraussetzung für diese Leistung ist, dass das Fahrzeug am
Schadentag nicht repariert werden kann und der Schadenort
mind. 50 km vom Heimatort entfernt ist.
MIETWAGEN:
Anstelle der Übernachtungskosten erstatten wir die Kosten
eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges während der Reparatur,
jedoch höchstens für 4 Tage und max. 50,- EUR pro Tag.
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug am Schadentag nicht
repariert werden kann. Bei der Heimreise aus dem Ausland
übernehmen wir die Mietwagen kosten bis zum Höchstbetrag
(200,- EUR) unabhängig von der Anzahl der Miettage*
Falls Sie lieber mit der Bahn fahren und auf die
Mietwagennutzung verzichten, erstatten wir bis zum
Höchstbetrag von 200,- EUR die Fahrtkosten.
ABSCHLEPPEN:
Kann der Schaden am Fahrzeug nicht direkt an Ort und Stelle
behoben werden, veranlassen wir das Abschleppen des
Fahrzeuges in die nächste Verbandswerkstatt und übernehmen
die Kosten hierfür.
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Die Mobilitätsgarantie gilt jeweils bis zur Fälligkeit der
nächsten Inspektion, längstens jedoch 1 Jahr.
Voraussetzung für die Leistung aus der Mobilitätsgarantie
ist, dass sämtliche bei der Inspektion festgestellten
technischen Mängel am Fahrzeug behoben wurden.
Ausgeschlossen sind Pannen, die auf eigenes Verschulden oder
auf gewaltsame äußere Einflüsse zurückzuführen sind.
Bei Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen, Fahrschulfahrzeugen und
Taxen besteht nur ein Anspruch auf die Leistungen
Pannenhilfe und Abschleppen.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Informieren Sie unverzüglich unsere Service-Hotline,
insbesondere wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden muss.
Schriftliche Schadenmeldungen schicken Sie zusammen mit den
Originalrechnungen unter Angabe der Garantie-Nummer an die
D.A.S. Versicherungs-AG, 81728 München, 24h-Notruf: 0 89 /
62 75 26 50
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